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OVG Hamburg, 22.11.2016 - 3 Bs 189/16 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
GG Art. 6 Abs. 1, AufenthG § 60a Abs. 2, AufenthG § 11, AufenthG § 58 Abs. 8, VwZG § 5, VwZG § 7, ZPO 179, PStG § 13, HmbVwVZG § 1, HmbVwVG § 25, HmbVwVfG § 14, HmbVwVfG § 41, HmbVwVfG § 43
Beabsichtigte Eheschließung, Wiedereinreiseerlaubnis, Abschiebungsverbot, Ehefähigkeitszeugnis, Duldung, Zustellung zur Nachtzeit, Zustellungsmangel, Einreisesperre, Betretenserlaubnis, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, wirksame Zustellung, wirksame ...
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- OVG Hamburg, 04.04.2007 - 3 Bs 28/07
Aussetzung einer Abschiebung; "unmittelbar bevorstehende" Eheschließung bei …
Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2016 - 3 Bs 189/16
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 4.4.2007, 3 Bs 28/07, juris Rn. 8) hat das Verwaltungsgericht angenommen, dass eine Eheschließung auch dann unmittelbar bevorstehen und einen Duldungsanspruch nach § 60a Abs. 2 AufenthG auslösen könne, wenn noch kein Termin hierfür verbindlich festgelegt sei. - OVG Berlin-Brandenburg, 22.01.2016 - 12 M 3.16
Abschiebung ohne vorherige Entscheidung über die Dauer eines Einreiseverbotes
Auszug aus OVG Hamburg, 22.11.2016 - 3 Bs 189/16
Das Einreise- und Aufenthaltsverbot ist nach § 11 Abs. 4 Satz 3 AufenthG spätestens bei der Abschiebung (bzw. Zurückschiebung) festzusetzen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.1.2016, OVG 12 M 3.16, juris Rn. 3 m.w.N.).